Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes | ||
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. | ||
Menschlichkeit | ||
Die internationale Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der
Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer
internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und
jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und
Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen.
Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und
einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. | ||
Unparteilichkeit | ||
Die
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität,
Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist
einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den
dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. | ||
Neutralität | ||
Um
sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder
Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen
Auseinandersetzungen. | ||
Unabhängigkeit | ||
Die
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen
Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als
Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen
unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die
ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung zu handeln. | ||
Freiwilligkeit | ||
Die
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und
uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. | ||
Einheit | ||
In
jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre
humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. | ||
Universalität | ||
Die
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle
Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu
helfen. |